Der Tourismusverband Schleswig-Holstein hat in Absprache mit dem Wirtschaftsministerium eine Vorlage erstellt, mit der Sie sich als Gastgeber eine schriftliche Bestätigung Ihrer Gäste einholen können, dass diese einen negativen Test mit sich führen.
Diese finden Sie anbei als offene Datei sowie als PDF.
Zudem konnten über den TVSH folgende Fragen geklärt werden:
(Quelle TVSH Rundschreiben Nr. 79)
Was ist mit den Gästen, die bereits angereist sind (z.B. heute) und deren Wohnort einen oder zwei Tage später zum Hochinzidenzgebiet erklärt werden?
Der Wohnort muss am Tag der Ankunft als Hochinzidenzgebiet eingestuft werden, damit das Beherbergungsverbot greift. Gäste, die bereits angereist sind, sind davon also nicht betroffen.
Was ist, wenn bei Abreise der Heimatort noch kein Hochinzidenzgebiet ist, bei Anreise aber auf der Liste steht? Gibt es eine Karenzzeit?
Nein, es gibt keine Karenzzeit. Daher sind Gäste aufgefordert sich bereits mit ausreichend zeitlichen Vorlauf vor Reiseantritt über die Inzidenz an Ihrem Wohn- bzw. Aufenthaltsort zu informieren.
Sollte es dort steigende Infektionszahlen geben, die sich in die Nähe der kritischen Grenze bewegen, empfiehlt es sich, sich frühzeitig um einen Termin für einen Test zu kümmern.