PM Dehoga Sylt 16.10.2020  16:00 Uhr

Es erscheint äußerst fragwürdig, dass es Unterschiedliche Auffassungen des Beherbergungsverbotes in den einzelnen Bundesländern gibt.

Die Eingrenzung der COVID 19 Pandemie hat auch für den Dehoga Sylt mit die oberste Priorität.

Dennoch kann es nicht sein, dass die Last der eigentlich behördnungsrechtlichen Aufgaben, auf die Beherbergungsbetriebe abgewälzt wird.

Von den anfallenden administrativen Kosten und dem wirtschaftlichen Risiko gar nicht erst zu sprechen.

Es fehlen Regelungen zum exakten Umgang mit der Verordnung, darunter vor allem im Bereich der Stornierungskosten.

Der Grat zwischen Direktive und Demokratie ist hier aktuell äußerst schmal. Verordnungen aus der Verwaltung müssen eine Infragestellung des Souveräns aushalten können. Ist dies nicht der Fall, müssen diese Anordnungen außer Kraft gesetzt werden. Wichtig sind begründbare, geeignete und umsetzbare Verordnungen, welche einen nachvollziehbaren und eindeutigen Nutzen haben.

Der Dehoga Sylt befürwortet jegliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie, sofern die genannten Punkte erfüllt sind.
Dies zeigt sich auch beim stetigen Aufruf des Dehoga Sylt, die bisher geltenden Regeln Bitte einzuhalten.

Danke für das entgegenbrachte Vertrauen in unser Engagement für unsere Branche und Insel. Diese Arbeit findet hauptsächlich im Hintergrund statt. Dieses Wochenende hat wieder deutlich gezeigt, warum dies sinnvoller ist, um die angestrebten Ziele zu erreichen. In die aktuelle Situation wurden wir indirekt hineingedrängt und haben vermeintlich versucht das Beste daraus zu machen.
Wir hoffen, dass innerhalb der nächsten Wochen eine Lösung im Sinne aller Betroffenen gefunden wird.

Grüße aus Keitum und Tinnum

Claas-Erik Johannsen                     Raphael Ipsen
1. Vorsitzender                               2. und amtierender Vorsitzender

DEHOGA Sylt e.V.

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