Richtlinien des Kreises
Für den Fall, dass Schirme nicht komplett mit der Hauswand und seitlichen Windschutzvorrichtungen abschließen, können Schirme akzeptiert werden. Eine Markise, die in der Regel an der Hauswand fest montiert ist, wäre in Kombination mit seitlichen Windschutzvorrichtungen dann nicht möglich, außer die Windschutzvorrichtungen schließen von der Höhe her nicht an die Markise an, sondern es verbleibt ausreichend Raum für den Luftaustausch.
Eine Terrasse mit geschlossenen Außenwänden aus Glas (aber ohne Dach) ist kein geschlossener Raum, wenn an einer Seite die Außenwände geöffnet werden und kein Dach vorhanden ist. Überdachte Terrassen sind möglich, wenn zu den Seiten keine Begrenzung/Windschutz vorhanden ist bzw. dieser nicht mit dem Dach abschließt (siehe entsprechend oben zu den Markisen/Schirmen). Insofern ist auch ein Wintergarten mit fahrbarem Dach kein geschlossener Raum, wenn das Dach geöffnet ist.
Im Sinne aller Betriebe und unserer Branche insgesamt gehen wir davon aus, dass die Richtlinien strikt befolgt werden und es zu keinerlei „kreativen Auslegungen“ kommt. Vielmehr wünschen wir uns, dass sich die Betriebe, die sich zur Öffnung der Außengastronomie entschieden haben, der Vorbildfunktion bewusst sind.
Sollte es Unklarheiten bezüglich der Auslegung von Richtlinien geben, kontaktieren Sie bitte das Team Recht des Kreises unter team-recht@nordfriesland.de oder auch uns.